wozu überhaupt architekten?
architekten sind fachleute in sachen bauen, so wie anwälte fachleute in sachen recht und ärzte fachleute in sachen gesundheit sind. wenn es ums bauen geht, glauben aber immer noch viele, selbst kompetent zu sein und keinen architekten zu brauchen. die folge davon sind oft schlechte qualität, überzogene termine und überhöhte kosten.
warum nicht baumeister?
auch wenn sich viele bauherren selbst nicht für kompetent genug halten, bauen sie doch lieber nur mit dem baumeister und sparen sich den architekten. dabei vergessen sie, dass der architekt neben der gestalterischen kompetenz als bauherrenvertreter eine wichtige kontrollfunktion hat, und nicht wie der baumeister in einem interessenskonflikt zwischen ausführender und kontrollierender funktion steht.
welche leistungen erbringen architekten?
oft hört man, architekten sein zu teuer, aber es zahlt sich fast immer aus, architekten zu beauftragen, auch bei kleinen bauvorhaben. sei es als berater, um über eine aufgabenstellung klarheit zu erlangen, als planer, um ein projekt zu konkretisieren oder als bauaufsicht, um ein bauvorhaben zu überwachen. die vermeintlichen mehrkosten machen sich in der regel schon bald bezahlt.
wie beginnt ein projekt?
zuerst versuchen wir eine neue aufgabenstellung zu analysieren und das ergebnis verbal zu formulieren. voraussetzung dafür ist allerdings, dass die aufgabenstellung klar definiert ist. darin ist auch und vor allem der auftraggeber gefordert. je besser der auftraggeber weiss, was er will, desto besser können wir in der planung darauf eingehen.
was beinhaltet die planung?
die planung ist in der regel eine mehrstufiger prozess. sie beginnt beim grundlagenstudium. danach folgt die analyse und die konzepterstellung mit vorentwurf und entwurf. wenn das konzept in allen wesentlichen details geklärt ist, folgt die technische planung mit einreich-, ausführungs- und detailplanung, sowie die erstellung der ausschreibungsunterlagen für die kostenberechnung.
wie ist der auftraggeber eingebunden?
eine wichtige funktion hat im planungsprozess die freigabe. jede einzelne planungsphase wird mit der freigabe durch den auftraggeber abgeschlossen. diese vorgangsweise soll sicherstellen, dass der auftraggeber laufend rückmeldung über die planung erhält und alle wichtigen entscheidungen mitträgt.
wann entsteht ein entgeltanspruch?
wir laden jeden interessenten zu einem unverbindlichen erstgespräch zu uns ins büro ein. bei dieser gelegenheit werden die eckdaten erhoben und der leistungsumfang festgelegt. das erstgespräch ist kostenlos, alle weiteren leistungen sind zu entgelten, entweder nach zeitaufwand oder pauschal nach vereinbarung. besichtigungstermine werden nach zeitaufwand verrechnet.
wie wird das honorar berechnet?
für die leistungsabgrenzung ziehen wir die honorarinformation für architekten (HIA) heran, die von der bundeskammer der architekten und ingenieurkonsulenten herausgegeben wird. der leistungsumfang wird vor anbotlegung gemeinsam festgelegt, das honorar richtet sich nach dem geschätzten zeitaufwand. das honorarangebot ist selbstverständlich kostenlos.